Spenden-absetzbarkeit

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Fünf Tipps zur Spendenabsetzbarkeit

  1. Sie können der Caritas heuer mehr spenden, ohne mehr Geld auszugeben. 
  2. Ein Beispiel: Wenn Sie 80 Euro spenden, erhalten Sie knapp 30 Euro vom Staat zurück (im Falle eines Steuersatzes von 36.5 %). Die Spende kostet Sie also nur 50 Euro.
  3. Maximal 10 % Ihres steuerpflichtigen Einkommens sind als Spende von der Steuer absetzbar. Wenn Ihr steuerpflichtiges Vorjahreseinkommen 25.000 Euro beträgt, können Sie bis zu 2.500 Euro absetzen.
  4. Anonyme Spenden können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Um Ihre Spende steuerlich geltend machen zu können, geben Sie uns bitte Ihren Vor- und Zunamen lt. Melderegister (siehe Meldezettel) und Ihr Geburtsdatum bekannt. 
  5. Firmenspenden: Maximal 10% des Vorjahresgewinns können als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Weitere Informationen zur Spendenabsetzbarkeit finden Sie auf der Informationsseite des Bundesministeriums für Finanzen.

Spendenabsetzbarkeit für Privatpersonen

Was bedeutet die automatische Absetzbarkeit?

Die Spendenabsetzbarkeit wurde mit 01. Januar 2017 neu geregelt. Sie müssen Ihre Spenden seither nicht mehr selbst dem Finanzamt melden, um sie steuerlich geltend zu machen. Im Zuge der Gesetzesänderung sind alle Spenden, die ab dem Jahr 2017 getätigt werden, von den Hilfsorganisationen zu erfassen und dann im Folgejahr gesammelt an das Finanzamt zu melden. Sie werden dann automatisch bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.

Welche Vorteile habe ich?

Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Die einmalige Bekanntgabe Ihres Geburtsdatums und Namens gilt als Zustimmung, dass wir Ihre Spenden dem Finanzamt übermitteln dürfen. Auch zukünftige Spenden werden daraufhin immer automatisch bei Ihrem Steuerausgleich vom Finanzamt berücksichtigt.

Was muss ich beitragen?

Voraussetzung für die automatische Spendenabsetzbarkeit ist, dass Sie uns zur eindeutigen Identifikation Ihrer Person ihren Vor- und Zunamen, sowie einmalig Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Ihre persönlichen Daten zur Einmeldung an das Finanzamt schicken Sie uns bitte an: spenden(at)caritas.tirol.

Wenn es nur ein Familienkonto gibt, klären Sie bitte ab, welche Einzelperson die Spende absetzen kann. Idealerweise geben Sie uns auch Ihre Adresse bekannt, damit wir Sie für eventuelle Rückfragen kontaktieren können.

Worauf muss ich bei der Bekanntgabe meiner Daten achten?

Vor- und Zunamen müssen dem Meldezettel/ Reisepass entsprechen. Wenn Sie einen Doppelnamen haben (bspw. Anna Lisa) und dieser ist auf Ihrem Meldezettel NICHT mit Bindestrich geschrieben, reicht es, wenn Sie uns ihren ersten Namen melden. Wenn ihr Name mit Bindestrich geschrieben ist (Anna-Lisa), geben Sie uns bitte beide Namen bekannt.

Was ist, wenn ich meine Daten nicht fristgerecht bekannt gegeben habe?

Die Caritas übermittelt ihre Daten in verschlüsselter Form stets Ende Februar an das Finanzamt. Wenn Sie verabsäumen, uns vorher Ihre Daten bekanntzugeben und deshalb beim automatischen Jahresausgleich die Spende nicht berücksichtigt wurde, können Sie innerhalb der gesetzlichen Fristen gegenüber dem Finanzamt Einspruch gegen den Jahresausgleich erheben.

Was passiert, wenn ich mein Geburtsdatum nicht bekannt geben möchte?

Selbstverständlich können Sie auch anonym Spenden. Anonyme Spenden bzw. Spenden ab dem 01. Januar 2017 ohne vollständige und korrekte Angabe von Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum können von uns nicht der Behörde gemeldet und damit in der Folge auch nicht steuerlich in Ihrem Sinne verarbeitet bzw. zu Ihren Gunsten abgesetzt werden.

Was mache ich, wenn ich meine Spenden nicht steuerlich geltend machen möchte?

Wenn Sie Ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen möchten, geben Sie uns dies bitte bekannt: spenden(at)caritas.tirol. Sie erhalten anschließend auch kein Informationsschreiben zur automatischen Spendenabsetzbarkeit.

Wie werden Firmenspenden abgesetzt?

Spenden aus dem Betriebsvermögen werden nicht automatisch berücksichtigt. Die Caritas stellt Firmen weiterhin eine Spendenbestätigung aus.

Wer ist für diese Gesetzesänderung verantwortlich?

Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung und die damit einhergehenden Gesetzesänderungen liegen in der Verantwortung des Bundesministeriums für Finanzen. Hier finden Sie den entsprechenden Gesetzestext.

Ihre Spende ist steuerlich absetzbar

Spendenkonto

Raiffeisen Landesbank Tirol
IBAN: AT79 3600 0000 0067 0950
Spendenabsetzbarkeitsnummer SO-1152

Die Caritas Tirol ist mit dem Spendengütesiegel ausgezeichnet.

Der Auszeichnung geht eine Prüfung des Spendenbereiches durch die Kammer der Wirtschaftstreuhänder voraus. Unter anderem wir dabei die Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie der transparenten Spendenverwaltung kontrolliert. Verliehen wird das Spendengütesiegel immer für ein Berichtsjahr.

Spendengütesiegel der Caritas der Diözese Innsbruck.